Patienten & Angehörige

Wundkongress am 9. Juni 2026 in Kassel

Aussteller werden!

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder innovativen Lösungen einem hochkarätigen Fachpublikum zu präsentieren. Werden Sie Teil des Wundkongresses in Kassel – einer der bedeutendsten Plattformen für interdisziplinären Austausch rund um die moderne Wundversorgung. Sichern Sie sich jetzt Ihren Ausstellerplatz!

Anmeldung als Aussteller WUKA26

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Weitere Informationen

Ansprechpartner:
Tanja Lamm
Vorsitzende Verein Wundnetz Nordhessen e.V.
www.wundnetz-nordhessen.de
E-Mail: info@wundnetz-nordhessen.de
Telefon: 0162-2177036

Postanschrift:
Wundnetz Nordhessen e.V.
Brückenhof 18
34329 Nieste

WuKa 2026

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Wundkongress Kassel 2026

1. Veranstalter
Wundnetz Nordhessen e.V.
Brückenhof 18
34329 Nieste

Tel.: 0162-2177036
Homepage: www.wundnetz-nordhessen.de

2. Veranstaltungsort
Kongress Palais Kassel (Kolonadenflügel)
Holger-Börner-Platz 1
34119 Kassel
www.kongress-palais.de


3. Veranstaltungstermin, Öffnungszeiten
09. Juni 2026
Öffnungszeiten:
Mittwoch, 09. Juni 2026: 07:45 Uhr – 17:00 Uhr.

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch Einsendung der beigefügten Formulare an den Veranstalter und ist in jedem Fall verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Ausstellungsbedingungen anerkannt. Die Anmeldung wird von den Veranstaltern schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung ist der Ausstellungsvertrag zustande gekommen.

5. Auf- und Abbauzeiten

Aufbau: Montag, 8. Juni 2026: 11:00 – 17:00 Uhr, nach
Absprache Dienstag, 9. Juni 2026: 7:00 – 7:30 Uhr.
Abbau: Mittwoch, 9. Juni 2026: ab 16 Uhr

Der Aussteller ist verpflichtet, die Auf- und Abbauzeiten einzuhalten. Die Stände dürfen vor Beendigung der Ausstellung weder ganz noch teilweise abgebaut noch in sonstiger Weise geräumt werden. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Aussteller, eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete zu zahlen.

6. Anlieferung

Für die Anlieferung der Materialien können die Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Flächen vor dem Eingangsbereich geparkt werden. Die Aussteller können für das Ein- und Ausladen im Bereich des Kongress Palais parken.

Die Parkgebühren am Veranstaltungstag sind in Höhe von 15 Euro zu entrichten.

7. Standbesetzung

Der Aussteller verpflichtet sich während der gesamten
Ausstellungszeit den Stand mit Personal besetzt zu
halten. Pro Standgröße ist ein Kontigent an
Standpersonal erlaubt: 4qm = 2 Personen, 6qm = 3
Personen, 8qm = 4 Personen. Weitere Personen können
leider nicht kostenfrei am WuKa teilnehmen.

8. Ausstattung

Die Größe des Ausstellungsstandes melden Sie durch Einsendung der beigefügten Formulare an den Veranstalter an und ist in jedem Fall verbindlich. Die Platzierung und Größe der Ausstellungsstände wird in Absprache mit dem Veranstalter organisiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen oder Entfernung unvorschriftsmäßiger Standbauten, Dekorationen oder Einrichtungen zu verlangen. Verpackungsmaterial /-kisten müssen nach erfolgtem Standaufbau aus den Ausstellungsräumen entfernt werden bzw. so gelagert werden, dass der Gesamteindruck der Ausstellung nicht beeinträchtigt wird.

9. Versicherung und Haftung

Der Aussteller haftet für Schäden in und um das Ausstellungsgebäude, die von ihm oder seinen Beauftragten verursacht werden. Der Veranstalter haftet für eigenes Verschulden sowie Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

10. Werbung außerhalb der Standbegrenzungen

Das Anbringen von Werbeplakaten, das Verteilen von Mustern oder Prospekten usw. außerhalb der Standbegrenzungen sind nicht Gegenstand des Ausstellungsvertrages und bedürfen einer Genehmigung des Veranstalters.

11. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des vereinbarten Entgelts ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.

12. Rücktritt
Erklärt der Aussteller den Rücktritt vom Mietvertrag und/oder nimmt er nicht an der Ausstellung teil, ist er verpflichtet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Der Schadensersatzanspruch des Veranstalters beträgt bei einem Rücktritt innerhalb einer Frist bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Standmiete und bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei nicht angekündigtem Fernbleiben 100% der Standmiete.